Lösungen

Absturzsichernde Verglasung

Absturzsicherheit nach DIN 18008 Teil 4 (TRAV)

Sicherheit und Transparenz

Als absturzsichernde Verglasungen werden generell Konstruktionselemente aus Glas bezeichnet, die Menschen vor dem Herabfallen aus größerer Höhe schützen sollen.

Moderne Architektur schätzt Transparenz mit Glas, raumhohe Glaswände und transparente Trennwände im Innenbereich.  Architekten und Ausführende müssen aber sicherstellen, dass niemand durch die Verglasung stürzt, sich am Anprall schwer verletzt oder gar, daß Passanten durch herabfallende Teile getroffen werden.

Im Fall eines Anpralls von Personen oder Gegenständen auf raumhohe Trennwand-Verglasung muss die Standsicherheit des Bauteils erhalten bleiben. Das Bauteil darf außerdem nicht durchstoßen werden und es dürfen keine Personen durch herabfallende Bruchstücke ernsthaft verletzt werden. Die verwendeten Glasarten müssen einen ausreichenden Widerstand gegen diese Einwirkungen bieten.

Unsere Trennwand-Systeme T46 mit Einscheiben-Verglasung und T35 mit Zweischeiben-Verglasung sind geprüft und entsprechen den Anforderungen nach DIN 18008 - Teil 4 (ehemals TRAV).

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